Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), die mir von Patienten regelmäßig gestellt werden. Die Informationen sollen Ihnen einen schnellen Überblick geben, offene Fragen klären und Ihnen die Entscheidung erleichtern, ob eine Behandlung in meiner Praxis für Sie infrage kommt.

Sollten darüber hinaus noch Fragen offenbleiben, beantworten wir diese gerne bei Ihrer Terminvereinbarung.

1. Wie schnell bekomme ich bei Ihnen einen Termin?

In der Regel sind zeitnahe Termine möglich, bei akuten Beschwerden häufig auch kurzfristig.

2. Muss ich trotz Termin mit längeren Wartezeiten rechnen?

Nein. Die Termine werden so geplant, dass Sie in der Regel zur vereinbarten Zeit behandelt werden.

3. Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie vorhandene Arztberichte und Befunde sowie Ergebnisse bildgebender Untersuchungen wie Röntgen, MRT oder CT mit.
Ich mache mir zunächst selbst ein Bild von Ihren Beschwerden und beziehe die vorhandenen Vorbefunde anschließend in meine Beurteilung ein.

4. Was passiert beim Ersttermin?

Bereits beim ersten Termin erfolgen Anamnese, klinische Untersuchung und ärztliche Beurteilung. Direkt im Anschluss an die ärztliche Beurteilung wird mit der Behandlung begonnen. Sie müssen also nicht auf einen Folgetermin warten.

5. Behandeln Sie mich persönlich?

Ja. Untersuchung, ärztliche Beurteilung und Behandlung erfolgen persönlich durch mich.
Meine Physiotherapeutin arbeitet gemeinsam mit mir in der Praxis. Dadurch besteht die Möglichkeit, ärztliche Behandlung und Physiotherapie aufeinander abgestimmt an einem gemeinsamen Termin durchzuführen.

6. Wann kann ich telefonisch einen Termin vereinbaren?

Telefonische Terminvereinbarungen sind Montag bis Freitag von 9–17 Uhr möglich – unabhängig von den eigentlichen Behandlungs- und Sprechstundenzeiten.

7. Wo kann ich parken?

Parkplätze befinden sich direkt vor der Praxis. Mit blauer Parkscheibe steht ausreichend Parkzeit für Ihren Termin zur Verfügung.

8. Woran merke ich, ob Ihre Behandlung die Richtige für mich ist ?

Eine Besonderheit meiner Behandlung ist, dass wir die Wirkung möglichst unmittelbar überprüfen.
Schmerzen, Beweglichkeit oder zuvor auffällige Funktionen werden bereits während der Behandlung erneut beurteilt. Auch von einem Termin zum nächsten überprüfen wir den Verlauf. So lässt sich frühzeitig erkennen, ob wir in die richtige Richtung arbeiten und die Behandlung sinnvoll fortgeführt oder angepasst werden sollte.

9. Was ist das Fasziendistorsionsmodell (FDM) und welche Bedeutung hat es für Ihre Behandlung?

Das Fasziendistorsionsmodell nach Typaldos ist für mich ein zentrales ergänzendes Befund- und Behandlungskonzept bei Beschwerden des Halte- und Bewegungsapparates.
Es richtet den Blick auf fasziale Störungen und Befundmuster, die in der üblichen orthopädischen Diagnostik in dieser Form nicht erfasst werden. Eine besondere Bedeutung haben dabei Ihre Schmerzgestik, die Entstehung der Beschwerden sowie der klinische Tast- und Bewegungsbefund.
Das FDM erweitert damit meine diagnostische Betrachtungsweise und kann zu konkreten zusätzlichen Behandlungsansätzen führen.

10. Welche Erfahrung haben Sie in der orthopädischen Schmerztherapie?

Mit meiner Niederlassung vor 26 Jahren habe ich meinen Tätigkeitsschwerpunkt auf die konservative Behandlung von Schmerzen und Funktionsstörungen des Halte- und Bewegungsapparates gelegt und diesen durch zahlreiche Aus- und Weiterbildungen kontinuierlich vertieft. Außerdem habe ich 10 Jahre lang selbst Ärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und Osteopathen in der Schmerztherapie nach dem Fasziendistorsionsmodell ausgebildet.
„Wer lehrt – lernt zweimal!“

11. Wie gehen Sie bei Ihrer Zweitmeinung vor einer geplanten Operation vor?

Zunächst prüfe ich, ob Ihre Beschwerden, der klinische Befund und die vorhandene Bildgebung schlüssig zusammenpassen und ob die vorgeschlagene Operationsindikation nachvollziehbar ist.
Als Facharzt für Chirurgie sind mir operative Behandlungsverfahren vertraut. Gleichzeitig beschäftige ich mich seit 26 Jahren schwerpunktmäßig mit konservativer orthopädischer Schmerztherapie und kenne deren Möglichkeiten und Grenzen aus langjähriger eigener Erfahrung.
Dadurch kann ich operative und konservative Behandlungsoptionen gleichermaßen in meine Beurteilung einbeziehen und gegeneinander abwägen.
Ziel ist eine klare Einschätzung, welcher Behandlungsweg in Ihrer individuellen Situation sinnvoll erscheint.

12. Ich bin Selbstzahler und trage die Behandlungsgebühren selbst. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich nach dem jeweiligen Untersuchungs- und Behandlungsumfang und lässt sich deshalb nicht pauschal festlegen.

Meine Praxis ist so organisiert, dass Patienten in der Regel zeitnah einen Termin erhalten, zur vereinbarten Zeit behandelt werden und für Untersuchung und Behandlung ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Gerade bei akuten oder anhaltenden Schmerzen kann es einen erheblichen Unterschied machen, ob eine qualifizierte Behandlung kurzfristig möglich ist oder erst nach längerer Wartezeit.

Hinzu kommt, dass die ärztliche Untersuchung und Behandlung persönlich durch mich erfolgt.

Dieser zeitliche, fachliche und organisatorische Aufwand spiegelt sich auch in den Behandlungsgebühren wider.

Bei der Terminvereinbarung können wir Ihnen in der Regel bereits eine grobe Einschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten geben. So haben Sie schon vor Ihrem Termin eine realistische Orientierung.

13. Wie viele Behandlungen sind in der Regel notwendig?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Wie viele Behandlungen sinnvoll sind, hängt vom individuellen Beschwerdebild, seiner Komplexität und der Dauer der Beschwerden ab.

Häufig lässt sich bereits nach wenigen Behandlungen beurteilen, ob die gewählte Therapie erfolgversprechend ist. Ob weitere Behandlungen sinnvoll sind, bespreche ich mit Ihnen anhand des bisherigen Verlaufs. Sie entscheiden selbstverständlich selbst, ob Sie die Behandlung fortsetzen möchten.

Mir ist bewusst, dass Sie – insbesondere als Selbstzahler – ein berechtigtes Interesse an einem überschaubaren Behandlungsaufwand haben. Mein Ziel ist deshalb, mit möglichst wenigen, gezielten Behandlungen einen spürbaren Behandlungserfolg zu erreichen.

14. Ich bin privat versichert – bekomme ich Ihre Behandlungsgebühren von meiner Krankenkasse voll erstattet?

Grundsätzlich übernehmen private Krankenkassen und Beihilfestellen meine Behandlungsgebühren in voller Höhe. In Einzelfällen kann es bei bestimmten Gebührenziffern zu einer teilweisen Kürzung der Erstattung kommen.

Da Sie bereits nach wenigen Behandlungen eine Zwischenrechnung erhalten, klärt sich dies in der Regel schnell und unkompliziert.

Meine Behandlungsgebühren liegen im üblichen Gebührenrahmen. Auf einen erhöhten Steigerungsfaktor verzichte ich in der Regel bewusst – das vermeidet unnötigen Schriftverkehr und Rückfragen mit Ihrer Krankenkasse.

15. Was unterscheidet Ihre Behandlung von einer klassischen orthopädischen Praxis?

In einer privatärztlich geführten Praxis habe ich die Möglichkeit, Untersuchung und Behandlung mit ausreichend Zeit zu planen und persönlich durchzuführen.

Dabei beschränke ich mich nicht allein auf die klassische orthopädische Diagnostik.

Das Fasziendistorsionsmodell (FDM) eröffnet mir eine zusätzliche funktionelle Betrachtungsweise von Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Je nach Befund kombiniere ich diese mit Manueller Medizin, osteopathischen Techniken, Akupunktur und speziellen Injektionsverfahren.

Für mich steht deshalb nicht ein einzelnes Therapieverfahren im Vordergrund. Entscheidend ist, unterschiedliche diagnostische und therapeutische Möglichkeiten sinnvoll miteinander zu verbinden und die Wirkung der Behandlung fortlaufend zu überprüfen.

So entsteht eine individuell geplante Behandlung, für die ausreichend Zeit zur Verfügung steht und die ich persönlich durchführe.